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§ 2 HWKraftStAbV2021 — Anzeigepflicht

Hochwasser-Kraftfahrzeugsteuer-Abgrenzungsverordnung 2021

Historische Fassung: Stand 01.09.2021 bis 01.01.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Anzeigepflicht nach § 7 Absatz 2 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung entfällt für die Benutzung von Fahrzeugen und die Verwendung von Kraftfahrzeuganhängern im Sinne der Abgrenzung nach § 1.