Über die Gewährung und die Höhe der Leistungsbezüge entscheidet die Direktorin oder der Direktor der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Über die Gewährung und die Höhe der Leistungsbezüge entscheidet die Direktorin oder der Direktor der Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen.