# § 44 HRG — Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

Hochschulrahmengesetz  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich

- 1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

- 2. pädagogische Eignung,

- 3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und

- 4. darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle

  - a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen,

  - b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder

  - c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mehrjährigen beruflichen Praxis.

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Zitiervorschlag: § 44 HRG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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