Diese Verordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Rücklagenbildung sowie die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gewässerunterhaltungsverbände.
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Diese Verordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Rücklagenbildung sowie die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gewässerunterhaltungsverbände.