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# Anlage 9 HOAI 2013 — (zu § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 23 Absatz 2, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 2, § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 2) Besondere Leistungen zur Flächenplanung

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2331 - 2332)

Für die Leistungsbilder der Flächenplanung können insbesondere folgende Besondere Leistungen vereinbart werden:

- 1. Rahmensetzende Pläne und Konzepte:

  - a) Leitbilder

  - b) Entwicklungskonzepte

  - c) Masterpläne

  - d) Rahmenpläne

- 2. Städtebaulicher Entwurf:

  - a) Grundlagenermittlung

  - b) Vorentwurf

  - c) Entwurf

- Der Städtebauliche Entwurf kann als Grundlage für Leistungen nach § 19 der HOAI dienen und Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes sein.

- 3. Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung:

  - a) Durchführen von Planungsaudits

  - b) Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden

  - c) Aufstellen und Überwachen von integrierten Terminplänen

  - d) Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen

  - e) Koordinieren von Planungsbeteiligten

  - f) Moderation von Planungsverfahren

  - g) Ausarbeiten von Leistungskatalogen für Leistungen Dritter

  - h) Mitwirken bei Vergabeverfahren für Leistungen Dritter (Einholung von Angeboten, Vergabevorschläge)

  - i) Prüfen und Bewerten von Leistungen Dritter

  - j) Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten

  - k) Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung

- 4. Leistungen zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung:

  - a) Erstellen digitaler Geländemodelle

  - b) Digitalisieren von Unterlagen

  - c) Anpassen von Datenformaten

  - d) Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen

  - e) Strukturanalysen

  - f) Stadtbildanalysen, Landschaftsbildanalysen

  - g) Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zur Versorgung, zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie zur soziokulturellen Struktur

  - h) Befragungen und Interviews

  - i) Differenziertes Erheben, Kartieren, Analysieren und Darstellen von spezifischen Merkmalen und Nutzungen

  - j) Erstellen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigungen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter

  - k) Modelle

  - l) Erstellen zusätzlicher Hilfsmittel der Darstellung zum Beispiel Fotomontagen, 3D-Darstellungen, Videopräsentationen

- 5. Verfahrensbegleitende Leistungen:

  - a) Vorbereiten und Durchführen des Scopings

  - b) Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren

  - c) Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung

  - d) Erarbeiten des Umweltberichtes

  - e) Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen

  - f) Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanungsverfahren

  - g) Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen

  - h) Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen

  - i) Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren

  - j) Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen

  - k) Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Satzungsbeschluss)

  - l) Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen

  - m) Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten

  - n) Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis

  - o) Erstellen der Verfahrensdokumentation

  - p) Erstellen und Fortschreiben eines digitalen Planungsordners

  - q) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze

  - r) Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung

  - s) Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen

  - t) Leiten bzw. Begleiten von Arbeitsgruppen

  - u) Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch

  - v) Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

  - w) Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben

  - x) Entwickeln von Monitoringkonzepten und -maßnahmen

  - y) Ermitteln von Eigentumsverhältnissen, insbesondere Klären der Verfügbarkeit von geeigneten Flächen für Maßnahmen

- 6. Weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen:

  - a) Erarbeiten einer Planungsraumanalyse im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie

  - b) Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung, zu einem Vorhaben oder einer Planung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Screening)

  - c) Erstellen einer allgemein verständlichen nichttechnischen Zusammenfassung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

  - d) Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten

  - e) Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen

  - f) Erstellen eines eigenständigen allgemein verständlichen Erläuterungsberichtes für Genehmigungsverfahren oder qualifizierende Zuarbeiten hierzu

  - g) Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

  - h) Kartieren von Biotoptypen, floristischen oder faunistischen Arten oder Artengruppen

  - i) Vertiefendes Untersuchen des Naturhaushalts, wie z. B. der Geologie, Hydrogeologie, Gewässergüte und -morphologie, Bodenanalysen

  - j) Mitwirken an Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung

  - k) Mitwirken an Genehmigungsverfahren nach fachrechtlichen Vorschriften

  - l) Fortführen der mit dem Auftraggeber abgestimmten Fassung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens, Erstellen einer genehmigungsfähigen Fassung auf der Grundlage von Anregungen Dritter.

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Zitiervorschlag: Anlage 9 HOAI 2013

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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