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# Anlage 2 HOAI 2013 — (zu § 18 Absatz 2) Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2324)

Das Leistungsbild Flächennutzungsplan setzt sich aus folgenden Grundleistungen je Leistungsphase zusammen:

- 1. Leistungsphase 1: Vorentwurf für die frühzeitigen Beteiligungen

  - a) Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials

  - b) Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte

  - c) Ortsbesichtigungen

  - d) Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig

  - e) Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge

  - f) Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung

  - g) Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs

  - h) Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung

  - i) Berücksichtigen von Fachplanungen

  - j) Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung

  - k) Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind

  - l) Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden

  - m) Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde

- 2. Leistungsphase 2: Entwurf zur öffentlichen Auslegung

  - a) Erarbeiten des Entwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs

  - b) Mitwirken an der Öffentlichkeitsbeteiligung

  - c) Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind

  - d) Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden

  - e) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen aus frühzeitigen Beteiligungen

  - f) Abstimmen des Entwurfs mit der Gemeinde

- 3. Leistungsphase 3: Plan zur Beschlussfassung

  - a) Erarbeiten des Planes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für den Beschluss durch die Gemeinde

  - b) Mitwirken bei der Abwägung der Gemeinde zu Stellungnahmen

  - c) Erstellen des Planes in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung.

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Zitiervorschlag: Anlage 2 HOAI 2013

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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