nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 7 HNtV (Brandenburg) — Schätzung der abzuführenden Vergütung; Ausnahmen von der Vergütungshöchstgrenze

Hochschulnebentätigkeitsverordnung  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die nach den allgemeinen Vorschriften über die Nebentätigkeiten der Beamten abzuführende Vergütung ist im Wege der Schätzung festzusetzen, wenn der Beamte hierüber keine Auskunft gibt oder über seine Angaben keine ausreichende Aufklärung geben kann oder Aufzeichnungen nicht vorlegt, zu deren Führung er verpflichtet wurde. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die nach Lage des Falles für die Schätzung von Bedeutung sind. Sobald die erforderlichen Angaben vorliegen, ist die Festsetzung zu berichtigen. Durch die Berichtigung wird die Fälligkeit nicht berührt.

(2) Eine Ablieferungspflicht besteht nicht für

Lehr-, Unterrichts-, Vortrags- oder Prüfungstätigkeiten,

Tätigkeiten als gerichtlicher oder staatsanwaltschaftlicher Sachverständiger,

Forschungs- und Gutachtertätigkeiten, die Professoren auf ihrem Fachgebiet ausführen,

künstlerische Tätigkeiten,

ärztliche, zahnärztliche, psychotherapeutische oder tierärztliche Verrichtungen, für die nach den Gebührenordnungen Gebühren zu bezahlen sind,

Tätigkeiten, die während eines unter Wegfall der Besoldung gewährten Urlaubs als zulässige Nebentätigkeit ausgeübt werden,

im öffentlichen Interesse liegende Pläne öffentlicher Auftraggeber, insbesondere Objekt- und Projektplanungen.

---

Zitiervorschlag: § 7 HNtV (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 01.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/HNtV/7

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
