Die Mitteilung muss
1.
schriftlich auf dem Vordruck erfolgen, der auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle[*] bereitgestellt ist, oder
2.
elektronisch über das Online-Formular erfolgen, das auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle[*] bereitgestellt ist.
* www.bafa.de