nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 59 HKaG (Bayern) — Anwendbarkeit von Vorschriften

Heilberufe-Kammergesetz  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Übrigen finden auf die Berufsausübung und die Berufsvertretung der Apotheker die Vorschriften des Ersten Teils mit Ausnahme des Art. 18 Abs. 3 sinngemäß Anwendung. Art. 2 Abs. 4 gilt mit der Maßgabe, dass die Landesapothekerkammer auch zuständige Stelle für die Ausgabe von Institutionenkarten für Betriebserlaubnisinhaber öffentlicher Apotheken nach dem Apothekengesetz (ApoG) sowie deren Sperrung ist. Bei Entfallen der Voraussetzungen hat die Landesapothekerkammer unverzüglich die Sperrung der Institutionenkarte zu veranlassen. Die nach § 340 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 SGB V übermittelten Daten dürfen auch zum Zweck der Sperrung der Institutionenkarte genutzt werden. Art. 4 Abs. 9 gilt mit der Maßgabe, dass die Landesapothekerkammer auch Beginn und Ende der Kammermitgliedschaft ihrer Mitglieder an die Bayerische Apothekerversorgung übermittelt. Art. 18 Abs. 1 Satz 2 ist nicht anwendbar, soweit eine Apotheke in der nach § 8 ApoG zulässigen Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft betrieben wird.

(2) Art. 37 findet entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass der Vorstand der Landesapothekerkammer für jeden Regierungsbezirk einen Vermittler bestimmt.

(3) Die Aufgaben im Vollzug der Art. 38 und 39 nimmt der Vorstand der Landesapothekerkammer wahr. An die Stelle der Beschwerde tritt der Einspruch, über den ein hierfür bestellter Ausschuss der Landesapothekerkammer entscheidet.

---

Zitiervorschlag: Art 59 HKaG (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/HKaG/59

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
