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Art 52 HKaG (Bayern) — Berufsvertretung der Apotheker

Heilberufe-Kammergesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Berufsvertretung der Apotheker ist die Landesapothekerkammer.

(2) Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie führt ein Dienstsiegel. Sie hat ihren Sitz in München.