§ 13 HIVHG — Datenschutz

HIV-Hilfegesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Antragsunterlagen dürfen nur für die Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet werden. Für die Verarbeitung und Nutzung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten gelten - mit Ausnahme des § 14 Abs. 2 - die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.