Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes
Stand: 14.05.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Der Bundesrat hat zugestimmt.