Die Abschnitte 2 bis 10 gelten nach Ablauf des 31. Dezember 2026 bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2027 weiter.
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Die Abschnitte 2 bis 10 gelten nach Ablauf des 31. Dezember 2026 bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2027 weiter.