Mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen können für die Umsetzung des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur zusätzliche Planstellen und Stellen mit einem kw-Vermerk eingerichtet werden.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen können für die Umsetzung des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur zusätzliche Planstellen und Stellen mit einem kw-Vermerk eingerichtet werden.