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§ 327a HGB — Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Handelsgesetzbuch

Stand: 10.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 325 Absatz 4 Satz 1 und 3 sind auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes mit einer Mindeststückelung von 100 000 Euro oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.