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# § 156 HGB

Handelsgesetzbuch  
Außer Kraft: § 156 ist seit 01.01.2024 nicht mehr im HGB enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.

Bis zur Beendigung der Liquidation kommen in bezug auf das Rechtsverhältnis der bisherigen Gesellschafter untereinander sowie der Gesellschaft zu Dritten die Vorschriften des zweiten und dritten Titels zur Anwendung, soweit sich nicht aus dem gegenwärtigen Titel oder aus dem Zwecke der Liquidation ein anderes ergibt.

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Zitiervorschlag: § 156 HGB

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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