nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 92 HG (Nordrhein-Westfalen) — Hinweisgeberschutz; Auskünfte

Hochschulgesetz  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Gibt eine Person einen Hinweis auf das Vorliegen eines Redlichkeits- oder Integritätsverstoßes (hinweisgebende Person), wahrt die Hochschule deren Identität. § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 sowie die §§ 9 und 10 des Hinweisgeberschutzgesetzes vom 31. Mai 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 140), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301) geändert worden ist, gelten entsprechend. Die Hochschule prüft auf der Grundlage dieses Hinweises, ob sie ein Redlichkeits- oder Integritätsverfahren einleitet. § 85 Absatz 3 bis 5 bleibt unberührt.

(2) Auskünfte an nicht betroffene Personen dürfen von der Hochschule nur mit Einwilligung der beschuldigten Person oder des Maßnahmenadressaten sowie der verletzten Person erteilt werden, es sei denn, dass ein dringendes öffentliches Interesse dahingehend gegeben ist, die Auskunft zu erteilen, welches das Schutzbedürfnis der beschuldigten Person oder des Maßnahmenadressaten erheblich überwiegt. Inhalt und Empfänger der Auskunft sind der beschuldigten Person oder dem Maßnahmenadressaten sowie der verletzten Person schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Übermittlung und Auskunft sind auf den jeweils erforderlichen Umfang zu beschränken.

---

Zitiervorschlag: § 92 HG (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/HG/92

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
