§ 23 HG 2025 — Überhangpersonal

Haushaltsgesetz 2025

Historische Fassung: Stand 03.10.2025 bis 14.03.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.