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§ 20 HG 2024 — Überhangpersonal

Haushaltsgesetz 2024

Historische Fassung: Stand 15.02.2024 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.