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§ 18 HG 2024 — Umwandlung von Planstellen und Stellen

Haushaltsgesetz 2024

Historische Fassung: Stand 15.02.2024 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.