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Art 1 HG 2023 (Bayern) — Feststellung des Haushaltsplans

Haushaltsgesetz 2023

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 71 424 666 800 € festgestellt.