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§ 1 HG 2021 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2021

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2021 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 15 995 905 100 Euro. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf 7 720 670 500 Euro.

Einzelnorm