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§ 19 HG 2020 — Umwandlung von Planstellen und Stellen

Haushaltsgesetz 2020

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 25.01.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.