§ 1 HG 2012 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2012

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage

beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2012 wird

in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 10 191 563 700 Euro. Der Gesamtbetrag

der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf 1 539 178 400 Euro.