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§ 1 HG 2011 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2011

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage

beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2011 wird

in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 10 139 987 100 Euro. Der Gesamtbetrag

der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf 1 693 313 300 Euro.