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§ 1 HG 2010 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2010

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz

als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr

2010 wird in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 10 511 488 700 Euro. Der

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf

3 053 457 800 Euro.