§ 1 HG 2007 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2007

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des

Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2007 wird in Einnahmen und

Ausgaben auf 10 012 536 100 Euro festgestellt. Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen wird für das Haushaltsjahr 2007

festgestellt auf 2 374 333 900 Euro.