§ 1 HG 2004 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 2004

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes

Brandenburg für das Haushaltsjahr 2004 wird in Einnahmen und Ausgaben auf

9 801 992 200 Euro festgestellt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2 123 667

700 Euro festgestellt.