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§ 1 HG 1999 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 1999

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des

Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1999 wird in Einnahmen und

Ausgaben auf 19 090 313 800 Deutsche Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 4 912 507 800 Deutsche

Mark.