Die Vorschriften und Ermächtigungen in den §§
4, 5, 6, 8 Abs. 1 und 2, §§ 13, 15, 19, 20 und 22 gelten bis zur
Verkündung des Haushaltsgesetzes 1999 weiter.
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Die Vorschriften und Ermächtigungen in den §§
4, 5, 6, 8 Abs. 1 und 2, §§ 13, 15, 19, 20 und 22 gelten bis zur
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