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§ 1 HG 1998 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 1998

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des

Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1998 wird in Einnahmen und

Ausgaben auf 18 785 074 700 Deutsche Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 3 624 674 700 Deutsche

Mark.