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§ 6 HG 1997 (Brandenburg) — Globale Minderausgabe

Haushaltsgesetz 1997

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die bei Kapitel 20 020 Titel 972 10 eingestellte globale

Minderausgabe in Höhe von 17 750 000 Deutsche Mark ist in Höhe von 10

000 000 Deutsche Mark bei den Ausgaben für Hochbaumaßnahmen der

Hauptgruppe 7 und in Höhe von 7 750 000 Deutsche Mark bei den Ausgaben der

Hauptgruppen 5, 6 und 8 zu erwirtschaften. Das Nähere regelt die

Ministerin der Finanzen.