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§ 1 HG 1997 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 1997

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des

Landes Brandenburg wird in Einnahmen und Ausgaben auf 19 612 780 300 Deutsche

Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

beläuft sich auf 5 797 232 400 Deutsche Mark.