§ 6 HG 1996 (Brandenburg) — Globale Minderausgabe

Haushaltsgesetz 1996

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die bei Kapitel 20 020 Titel 972 10 eingestellte globale

Minderausgabe in Höhe von 21 940 000 Deutsche Mark ist bei den Ausgaben

der Hauptgruppen 4, 5 und 6 zu erwirtschaften. Hiervon ausgenommen sind die in

Kapitel 20 030 veranschlagten Ausgaben (Steuerverbund und sonstige Leistungen

an die Kommunen). Das Nähere regelt die Ministerin der Finanzen.