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§ 1 HG 1996 (Brandenburg) — Feststellung des Haushaltsplanes

Haushaltsgesetz 1996

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des

Landes Brandenburg wird in Einnahme und Ausgabe auf 19 770 084 000 Deutsche

Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

beläuft sich auf 6 602 553 700 Deutsche Mark.