Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft.
Potsdam, den 30. März 1995
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.
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Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1995 in Kraft.
Potsdam, den 30. März 1995
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.