Die Vorschriften und Ermächtigungen in §§ 3, 4,
5 Abs. 1, §§ 7, 9, 11, 13 und 15 gelten bis zur Verkündung des
Haushaltsgesetzes 1996 weiter.
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Die Vorschriften und Ermächtigungen in §§ 3, 4,
5 Abs. 1, §§ 7, 9, 11, 13 und 15 gelten bis zur Verkündung des
Haushaltsgesetzes 1996 weiter.