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§ 9 HFKomV (Bayern) — Geschäftsordnung

Härtefallkommissionsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 27.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Härtefallkommission beschließt mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder eine Geschäftsordnung.