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§ 37 HBPolVDAufstV — Bescheid über die nicht bestandene Abschlussprüfung

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Stand: 10.04.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, erhält einen schriftlichen oder elektronischen Bescheid über die nicht bestandene Abschlussprüfung.