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§ 26 HBPolVDAufstV — Zulassung zur Abschlussprüfung

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

Stand: 10.04.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer

1.
jede der beiden Klausuren der theoretischen Ausbildung bestanden hat und
2.
die Seminararbeit bestanden hat.