§ 1 HAVELPOLDER (Brandenburg)

Gesetz zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 13. Juli 2023 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der Bundesrepublik Deutschland über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.