nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 HAV — Tag, Zeit und Dauer der Abstimmung

Hüttenknappschaftliche Abstimmungsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Abstimmung ist an einem Arbeitstag während der in dem Unternehmen üblichen Arbeitszeit in einem oder mehreren von dem Arbeitgeber bereitgestellten Räumen durchzuführen. Der Versicherungsträger kann in begründeten Fällen für die Abstimmungszeit Ausnahmen gestatten; § 2 Satz 1 findet Anwendung.

(2) Die Abstimmungsdauer beträgt mindestens sechs Stunden. Sie kann durch Beschluß des Abstimmungsvorstands verkürzt werden, wenn alle in die Abstimmungsliste Eingetragenen abgestimmt haben.

---

Zitiervorschlag: § 3 HAV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/HAV/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
