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§ 24 HüSalmoV — Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Stand: 22.12.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sind in einem Hähnchenmastbetrieb Salmonellen der Kategorie 1 festgestellt worden, gilt § 10 Absatz 1 entsprechend.