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§ 15 HüSalmoV — Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen

Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Historische Fassung: Stand 17.11.2023 bis 22.12.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Sind in einem Hühneraufzuchtbetrieb Salmonellen der Kategorie 1 festgestellt worden, gilt § 10 entsprechend.