nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 GuAMKflAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Groß- und Außenhandelsmanagement und der Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.