Das Verfahren über die Ablösung von Reallasten richtet sich nach den für die Gemeinheitsteilung maßgebenden Vorschriften.
Dritter Abschnitt
Gemeindegliedervermögen
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Das Verfahren über die Ablösung von Reallasten richtet sich nach den für die Gemeinheitsteilung maßgebenden Vorschriften.
Dritter Abschnitt
Gemeindegliedervermögen