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# § 13 GtDWSVVDV — Dauer und Aufbau des Studiums

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Studium umfasst ein Bachelorstudium sowie zwei berufspraktische Studienzeiten, die in der Regel in Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung einschließlich ihrer Schulungseinrichtungen absolviert werden. Das Studium gliedert sich wie folgt:

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Nr.	Ausbildungsabschnitt	Ausbildungsort	Dauer
1	berufspraktische Studienzeit I	in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes	1,5 Monate
2	Lehrveranstaltungen während des Bachelorstudiums	an einer kooperierenden Hochschule nach den dort geltenden Bestimmungen	je nach Studiengang:36 oder 42 Monate
3	Praxissemester und Praxisphasenwährend des Bachelorstudiums	in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach den an der kooperierenden Hochschule geltenden Bestimmungen
4	berufspraktische Studienzeit II	in den Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes	insgesamt 6 Monatewährend der vorlesungsfreien Zeiten des Bachelorstudiums und nach Abschluss des Bachelorstudiums
```

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Zitiervorschlag: § 13 GtDWSVVDV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/GtDWSVVDV/13

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