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§ 4 GtDITZBundVDV — Dienstvorgesetzte, Dienstvorgesetzter

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund

Historische Fassung: Stand 29.09.2020 bis 27.11.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Anwärterinnen und Anwärter ist die Leiterin oder der Leiter des Informationstechnikzentrums Bund. Dies gilt auch während des Bachelorstudiums.