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§ 4 GtDITZBundVDV — Dienstvorgesetzte, Dienstvorgesetzter

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund

Stand: 08.12.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Anwärterinnen und Anwärter ist die Leiterin oder der Leiter des Informationstechnikzentrums Bund. Dies gilt auch während des Bachelorstudiums.