nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 GtDITZBundVDV — Dienstbehörde

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst des Bundes im Informationstechnikzentrum Bund

Historische Fassung: Stand 29.09.2020 bis 27.11.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dienstbehörde der Anwärterinnen und Anwärter ist das Informationstechnikzentrum Bund.